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1.    Die Schüler müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen.

2.    Eine Beaufsichtigung der Schüler/innen vor 07.45 und nach Unterrichtsende erfolgt nicht.

3.    Die Schüler/innen haben nach Beendigung des Unterrichtes das Schulgebäude und -gelände unverzüglich zu verlassen,
       sofern nicht ein weiterer Aufenthalt in einem bestimmten Raum bewilligt wurde.

4.    Vor und während des Unterrichtes dürfen die Schüler/innen das Schulhaus nicht verlassen
       (Ausnahme: Schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten)

5.    Es ist nicht möglich, Gegenstände wie Turnsachen, Hefte, Bücher,... am Nachmittag (nach 15.00 Uhr) aus der Klasse bzw. Schule zu holen. 

6.    Das Abstellen von Fahrrädern im Schulbereich ist nicht gestattet (Platzmangel, keine Haftung bei Diebstählen).

7.    Die Erziehungsberechtigten werden ersucht, nur vor dem Unterricht bzw. in der Sprechstunde Aussprachen mit den Lehrkräften zu führen,

       sofern kein anderer Termin vereinbart wurde.

       Der Unterricht darf im Interesse der Kinder nicht gestört werden. Auskünfte über Schüler/innen an nicht erziehungsberechtigte Personen sind verboten.

8.    Die Schüler/innen haben sämtliche Anlagen und Einrichtungen, einschließlich der Arbeitsmittel schonend zu behandeln.

       Für grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen ist Ersatz zu leisten. 

9.    Für Sauberkeit und Ordnung in der Klasse, im Schulgebäude und -gelände ist jeder verantwortlich.

10.   Die Klassenräume und der Turnsaal dürfen nur mit Haus- bzw. Turnschuhen mit heller Sohle betreten werden.

11.   Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden (Handyverbot).
        Die Lehrkräfte sind berechtigt, derartige Gegenstände vorläufig abzunehmen.

12.   Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
        Es dürfen daher keine Wertgegenstände oder unnötige Geldbeträge in die Schule mitgenommen werden.

13.   Haustiere dürfen nur mit Erlaubnis der Direktorin mitgebracht werden und dürfen die Schüler/innen keinesfalls gefährden.

14.   Das Laufen und Raufen ist in den Klassenräumen und auf den Schulgängen aus Sicherheitsgründen verboten. 

15.   Wir legen Wert darauf, einander freundlich zu grüßen.

16.   Die Schüler/innen haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und in der Schule hilfsbereit und höflich zu verhalten. 

17.   Die Eintragungen in den Mitteilungsheften sind von den Erziehungsberechtigten umgehend zu unterschreiben.  

18.   Die Schulsachen sind in Ordnung zu halten. Hausaufgaben sind pünktlich und gewissenhaft auszuführen.

19.   Ein erfolgreicher Schulbetrieb ist nur durch die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule möglich.